, Constantin Karsten (Admin)

Bericht des Umweltobmanns

VC17M Verbot

In meinem letzten Bericht zu neuen Entwicklungen und verbindlichen Maßnahmen zur Verminderung der Wasserverschmutzung durch Sportboote konnte ich mich überwiegend nur zu verabschiedeten Empfehlungen zur Reinhaltung der Gewässer äußern. Dabei war sich die Fachwelt darüber einig, dass eine wesentliche Quelle der Belastung der marinen Umwelt durch den Auftrag von Antifouling auf den Unterwasserbereich unserer Sportboote zur Bewuchsminderung darstellt. Diese Ergebnisse waren für mich nie befriedigend.
Im Detail verweise ich da auf meinen Bericht zur letzten Hauptversammlung vom 19.01.2023.

Ich freue mich daher, heute einmal zu einer bedeutenden, aktuellen Entwicklung, Neuigkeiten berichten zu können:

Die Fa. International hat die Produktion ihres Produktes VC17M eingestellt.

Der Bereich Umwelt des Berliner Seglerverbandes BSV veröffentlichte mit aktuellem Stand 18.01.2024, dass das Produkt VC17M von der Fa. International nicht mehr hergestellt wird. Da es sich bei VC17M um ein Produkt handelt, dass gerade auch bei der Sportschifffahrt in erheblichem Maß zur Reduzierung des Bewuchses am Unterwasserschiffs angewandt wird, kann dies als ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gewässer angesehen werden. Hierzu nun einige weitergehende Informationen:

Auslöser ist die Bewertung durch die „Finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien(TURKES)“, die im Rahmen des laufenden EU-BPR-Prozesses (Biozidproduktverordnung) stattfindet. Die Einstellung der Produktion von VC17M wurde vom Hersteller auf Anfrage des Berliner Segler-Verbands schriftlich bestätigt.

Alternative biozidfreie Antifoulings und silikonhaltige Beschichtungssysteme sind erhältlich, erste Anwendungen zeigen positive Ergebnisse nach dem Aufslippen im letzten Herbst.

Das Nachfolgeprodukt der Firma International „B-Free Explore“ ist als silikonhaltiges Beschichtungssystem im Handel erhältlich. Laut International handelt es sich um „eine hochwertige biozidfreie Foul-Release-Technologie

zur Verwendung auf Unterwasserschiffen, die eine glänzende Oberfläche mit niedrigem VOC-Gehalt und eine mehrjährige Leistung bietet“.

Verschiedene Farbvarianten stehen ähnlich wie bisher zur Verfügung. Dabei ist interessant, dass nach International

  • das Produkt auf gründlich vorbereitetes traditionelles Antifouling aufgetragen werden kann.
  • Eine ultraglatte Oberfläche zur einfachen Entfernung von Verschmutzungen und Bewuchs bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz und Leistung des Bootes erzeugt wird.
  • es biozidfrei ist, wodurch die Auswirkungen auf das maritime Ökosystem minimiert werden (Quelle und weitere Informationen siehe Webseite Fa. International).

Nach Aussagen des Umweltobmanns des BSV, finden sich weitere Details auf den Webseiten mehrerer Online Shops:

  •  VC17M ist im Handel noch bis zum 30.April 2024 (oder solange der Vorrat bis zum 30 April reicht) erhältlich.
  • Das Auftragen von VC17M durch private Personen ist bis zum 2. November 2024 erlaubt.

Das Befahren von Süßwassergebieten und Binnengewässern wird nach Ablauf einer Übergangszeit untersagt. Die Übergangszeit ist noch nicht bekannt.

Das Antifouling VC17 Offshore EU wird weiter produziert. Diese Fakten sind brandneu.

Um die weitere aktuelle Entwicklung zu verfolgen, empfehle ich, die Informationen auf der Webseite „Umwelt“ BSV zu beachten. Hilfreich in dieser Sache sind auch eigene Hinweise unserer Vereine. Diese können gerne an mich oder an den Umweltobmann des BSV gerichtet werden.

Mit der Einstellung der Produktion von VC17M ist sicher ein wichtiger Schritt zum Gewässerschutz und der Umwelt getan. Dennoch kommen Antifoulings immer noch zur Anwendung. Daher weise ich ausdrücklich auf die bekannten Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt hin (siehe hierzu auch meinen Bericht von 2023).

Ein weiterer Bereich, mit dem wir in den letzten Jahren in unserem Revier zu kämpfen haben, ist die zunehmende Verkrautung in unseren Häfen und in flachen Gewässerbereichen. Dieses Phänomen kann ich auch aus eigener Erfahrung für die flachen Gewässer der unteren Oder und das Haff bestätigen.

Ursache ist die Verbesserung der Wasserqualität mancher Fließgewässer. Der Rückgang von Phosphaten aus den Kläranlagen ist hier als eine Ursache zu nennen. Dadurch und durch häufigere Sonnentage, gelangt mehr Licht auf den Grund der Gewässer. Das beschleunigt das Wachstum gerade in flachen Gewässerbereichen und Uferzonen. Zunehmend betrifft dies auch Wasserpflanzen, die dort bisher nicht anzutreffen waren. Dies kann für Steganlagen durchaus zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung von Liegeplätzen führen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu eine Informationsbroschüre zum Umgang mit diesem Problem herausgegeben. Dabei werden unter anderem Empfehlungen zur Beseitigung von verkrauteten Flächen an Steganlagen gegeben.